Auslandskrankenversicherung

Ihre Auslandskrankenversicherung Online

 Reiseversicherungen

 Reiserücktritt Versicherung Reiserücktritt
 Auslandskrankenversicherung Auslandskrankenvers.
 Gepäckversicherung Gepäckversicherung
 Reiseunfallversicherung Reiseunfallvers.

 Interessantes

 Reisen online buchen Reisen online buchen
 Haftpflichtversicherung Haftpflichtvers.
 Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzvers.
 Unfallversicherung Unfallvers.
 Hausratversicherung Hausratvers.

Topaktuell
 Rentenversicherung Rentenversicherung

 Wichtiges

 Reiserücktritt Versicherung Startseite
 Reiserücktritt Versicherung Impressum
 Reiserücktritt Versicherung Partnerseiten
 Reiserücktritt Versicherung Abschluß Reiserücktritt
Auslandskrankenversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte sind im Urlaub selbst bei harmlosen Erkrankungen kaum oder gar nicht versichert.
Als gesetzlich Versicherter hilft Ihnen Ihr Auslandsreisekrankenschein nur in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialabkommen haben.

Jedoch stellen niedergelassene Ärzte selbst in diesen Ländern oft Privatrechnungen aus, die meistens sehr viel höher ausfallen, als Ihre Krankenkasse zu Hause erstattet. Außerhalb der o.g. Länder sind Sie als Kassenpatient überhaupt nicht krankenversichert!

Das bedeutet: Sie bleiben auf einem Teil oder sogar den kompletten Behandlungskosten sitzen!

Doch auch für privat Krankenversicherte ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung oft sinnvoll, da nicht in jedem Versicherungsvertrag der medizinisch notwendige Rücktransport nach Hause im Krankheitsfall eingeschlossen ist.

Sind Sie ein privat versicherter Beamter/Beamtin, so ist eine Auslandskrankenversicherung unbedingt zu empfehlen, denn die Beihilfe übernimmt grundsätzlich keine Kosten für den Rücktransport und für alle anderen medizinischen Leistungen erhalten Sie nur die Kosten erstattet, die in Deutschland verlangt würden.

Die Auslandskrankenversicherung bietet u.a.
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
  • Ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
Bitte beachten Sie:
  • Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Vorerkrankungen sind ausgeschlossen.
  • Kann nur für Urlaubsreisen abgeschlossen werden
  • Höchstalter für den Vertragsabschluss ist das 69. Lebensjahr
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten

 Auslandskrankenversicherung   Bedingungen zur Auslandskrankenversicherung (bis 42 Tage Reisedauer) 
 Auslandskrankenversicherung   Bedingungen zur Auslandskrankenversicherung (bis 365 Tage Reisedauer) 

Hier können Sie Ihre Auslandkrankenversicherung bequem Online abschließen.
 Auslandskrankenversicherung   Zur Auslandskrankenversicherung 

 

Zur Auslandskrankenversicherung